Pressemitteilung
Verfassungsänderungen im Schatten der Wahlen
ÖDP zu Volksentscheiden: „ Bedingtes Ja zu Verfassungsänderungen“ - Am 15. September wird nicht nur der Landtag gewählt. Es wird auch über mehrere Verfassungsänderungen abgestimmt. Die ÖDP beklagt jetzt die mangelnde Information der Staatsregierung zu den anstehenden verfassungsändernden Volksentscheiden.
In Bayern können Verfassungsänderungen nur in einer Volksabstimmung vorgenommen werden. So werden, wie jetzt, meist in Zusammenhang mit Landtagswahlen Volksentscheide durchgeführt. Diese sind bisher im allgemeinen Wahlgeplänkel ziemlich untergegangen. "Muss die erforderliche Aufklärungsarbeit wirklich von der außerparlamentarischen Opposition angestoßen werden?", fragt deshalb jetzt der örtliche Kreisvorsitzende Dr. Helmut Pix. Die Änderungen seien schließlich von der Staatsregierung und den Parlamentsparteien veranlasst worden. Die ÖDP begrüße dabei grundsätzlich die Ziele der vorgeschlagenen Verfassungsänderungen. Man bleibe jedoch skeptisch, was deren Wirksamkeit betrifft. „Manches kommt uns ohnehin bekannt vor“, mein Landtagskandidat Alois Aigner und verweist auf eine frühere Petition der ÖDP, gleichwertige Lebensbedingungen in Bayern in der Verfassung zu verankern. Die CSU hatte dies seinerzeit für erledigt erklärt und proklamiert dies jetzt offenbar für sich. Dem allgemeinen Programmsatz "Förderung des Ehrenamtes" müsste Konkretes folgen. "Ein Empfang für Vereinsvorsitzende zwei Monate vor der Wahl ist wohl etwas wenig und sehr durchsichtig", meint Alois Aigner. Zu wenig weitgehend ist nach Ansicht der ÖDP auch die Verfassungsänderung zur "Schuldenbremse". Diese sei natürlich zu begrüßen wirke aber wenig ambitioniert, kritisiert Bezirkstagskandidat Karl Wolf. "Wir fordern ein Programm der verbindlichen kontinuierlichen Entschuldung, nicht nur eine beliebig auslegbare Schuldenreduzierung unter dem plakativen Begriff „Bremse“. Nur so seien die Lasten für künftige Generationen einzugrenzen. Vor allem darf es in diesem Bereich keine Vertuschungsstrategie durch Schatten- bzw. Nebenhaushalte mehr geben. Versteckte und ausgelagerte öffentliche Schulden außerhalb der Haushalte sind bei der Staatsregierung gängiger Usus. So die Altlasten der Landesbankaffäre, die seinerzeit in einen Sonderhaushalt ausgelagert wurden. Auch dem neuen Verfassungssatz zur angemessenen Finanzausstattung der Gemeinden stimmt die ÖDP zu, plädiert jedoch auch hier für etwas mehr „Fleisch zu den Knochen“. So würden den Kommunen immer noch Lasten aufgebürdet, die nicht nur örtlich begründet sind, sondern der allgemeinen gesellschaftlichen und damit finanziellen Verantwortung des Staates unterliegen. Anzumahnen seien auch Verbesserungen im kommunalen Finanzausgleich. Die stimmberechtigten Bürger können im Übrigen jeder einzelnen Verfassungsänderung zustimmen oder sie ablehnen.