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Pressemitteilung

In vielen Fällen Nachrüstung notwendig - ÖDP/Aktive Bürger-Infoabend zur Umrüstung von Photovoltaik

In den vergangenen Monaten wurden viele Photovoltaikbetreiber von den Netzbetreibern angeschrieben. Es sollte ein Fragebogen zur 50,2 Hz-Problematik ausgefüllt werden. Was dahinter steckt und welche weiteren Verpflichtungen auf die Betreiber zukommen, darüber berichtete Werner Neumeier von der Fa. Gold-Solarwind auf Einladung der ÖDP-Kreisräte.

Bild 2: Werner Neumeier referierte über Nachrüstpflichten bei Photovoltaikanlagen

Bild 1: Kreisrat Karl Wolf, Organisator der Veranstaltung, konnte zahlreiche Zuhörer begrüßen

Ein voller Saal für die ÖDP im Gasthaus Apfelbeck in Mamming. In ihrer Reihe „Bürgerenergiekonferenz“ informiert die Gruppe ÖDP/Aktive Bürger in unregelmäßigen Abständen über Energiethemen. Kreisrat Karl Wolf konnte dazu namentlich die Kreistagskollegen Ingrid Ast und Dr. Helmut Pix begrüßen. Ein weiterer Gruß galt Alois Aigner, dem energiepolitischen Sprecher des Kreisverbandes.  Diesmal der konkrete Anlass: Mit dem EEG 2012 und der sogenannten Systemstabilitätsverordnung hat der Gesetzgeber neue Anforderungen an Photovoltaik-Anlagen gestellt und Betreibern einige Pflichten auferlegt. Das dient der verbesserten Stabilität der Stromnetze. In welchen Fällen dazu Nachrüstungen notwendig sind, darüber informierte Werner. Es gelte erst mal zwischen der sogenannten 50 Hz-Problematik und er dahinterstehenden Systemstabilitätsverordnung und weiteren Nachrüstungsverpflichtungen aus dem EEG zu unterscheiden, so Neumeier. Energienachfrage und -angebot müssten in den Netzen im Gleichgewicht stehen, was sich an der Frequenz ablesen lasse. Diese betrage 50 Hertz (Hz). Sollte die Frequenz zum Beispiel auf 50,2 Hz steigen, schalten sich alle Photovoltaik-Anlagen zeitgleich ab. Diese Regelung stammt aus einer Zeit, als Stromeinspeisungen noch eine geringe Rolle spielten. Nachdem hier mittlerweile viele Anlagen am Netz sind, können dadurch abrupt mehrere Gigawatt Erzeugungskapazität ausfallen. Dies mit der Folge unstabiler Netze. Für die Anlagenbetreiber bedeute dies in der Praxis, dass hier Nachrüstungen am Wechselrichter erforderlich werden. Neumeier konnte aber beruhigen: „Diese Umrüstungen werden von den Netzbetreibern getragen und auch organisiert“. Deshalb die Fragebogenaktion. „Ein weiteres Thema ist das sogenannte Einspeisemanagement“, so Werner Neumaier. Dieses beinhalte die Pflicht zur Installation von technischen Vorrichtungen, die es den Netzbetreibern ermöglichen, bei Netzüberlastungen Anlagen wegzuschalten. Hier werde zwischen Bestands- und Neuanlagen unterschieden. Stichtag sei hier der 31.12. 2011. Während bei Neuanlagen seit Anfang 2012 eine entsprechende technische Umsetzung bereits bei der Installation realisiert werden musste, gebe es bei Bestandsanlagen Nachrüstverpflichtungen, die bis zum 31.12. umgesetzt sein müssen. Betroffen seien hier Anlagen von 30 bis 100 kWp. Die Umrüstkoten im Rahmen des Einspeisemanagements seien im Übrigen vom Anlagenbetreiber zu tragen. Wer zahlt mir dann die Ausfälle, wenn mich der Netzbetreiber vom Netz nimmt bzw. wie kann ich diese geltend machen, so eine Fragestellung. „In vielen Fällen sind das minimale Beträge“, konnte Neumaier erst mal beruhigen. Die Netzbetreiber würden je nach Netzgebiet erfahrungsgemäß in erster Linie größere Anlagen wegschalten. Grundsätzlich habe der Anlagenbetreiber ein Recht auf Ausfallentschädigung. Dies könne bei den Netzbetreibern eingefordert werden. Leider gebe es für kleinere Anlagen bisher noch kein definitives Berechnungsverfahren.Demnächst greife auch das Marktintegrationsmodell. Dies bedeute, dass für nach dem EEG 2012 installierte Anlagen größer 10 kWp nur 90 % des Stromes vergütet werden. Der Rest müsse selber verbraucht oder an der Börse verkauft werden. Dies werde ab 2014 umgesetzt. Eine Zusammenfassung des Vortrages stellt die ÖDP im Übrigen auf ihrer Internetseite unter www.oedp-dgf-lan.de zur Verfügung.

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